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Wichtige Information – neue Regelung zur Stromnutzung 2024

Wichtige Information – neue Regelung zur Stromnutzung 2024

    Dietmannsried, 02.01.2024
 
Sehr geehrte Mieter des Solarpark Dietmannsried,
 
hiermit informieren wir Sie über die neue Regelung zur Strombenutzung im Wohnwagenpark.
Die Preise und die Regelung mussten angepasst werden. Einerseits liegt das an den enorm gestiegenen Strompreisen, andererseits können wir den Verbrauch durch ein neu installiertes Messsystem nun genau nachverfolgen und dieser ist viel höher als erwartet.
So mussten wir feststellen, dass es Mieter gibt, die widerrechtlich elektrisch den Wohnwagen heizen, den Kühlschrank laufen lassen oder andere hohe Stromverbraucher betreiben. Es gibt leider auch Mieter die den Strom nutzen, obwohl Sie nie nachvollziehbar bezahlt haben.
Die Kontrollen, Überwachungen und der Verwaltungsaufwand verursachen zusätzlich hohe Kosten.
 
Das neue Konzept sieht wie folgt aus:
 
Wir werden im Januar letztmals die Kassen leeren, danach werden diese demontiert.
 
Mieter können bei uns in der Verwaltung einen Vertrag über die Dauerstromnutzung für die Batterieerhaltungsladung abschließen zum Tarif von 96 EUR pro Jahr, fällig zum 1.1. des Jahres.
(20W Leistung bei 50 Cent/kWh ergibt 88 EUR pro Jahr zzgl der Verwaltungsgebühren)
 
Moderne Wohnmobile verbrauchen viel mehr Strom. (circa 100 Watt entspricht 444 Euro im Jahr)  
Bei den Fahrzeugen, die dauerhaft Leistungen über 25 W beziehen, müssen wir Sondervereinbarungen treffen. Sprechen Sie uns bitte vor der Strombenutzung an.
Wir werden bei Auffälligkeiten hierfür temporär Zähler einbauen.
 
Für Kurzzeit Bezug können Sie Stromgutscheine in unserer Verwaltung erhalten, welche vor Benutzung am Pfeiler sichtbar anzubringen sind. Diese Scheine berechtigen zur Stromentnahme für 1 Woche für Ladegeräte bis 100 W erhältlich zum Preis von 20 EUR.
 
Es handelt sich dabei um eine Testphase bis klar ist, ob die Einnahmen unsere Stromausgaben decken werden. Wir behalten uns vor, die Preise anzupassen, sollten die Kosten nicht gedeckt sein.
 
Achtung!!
Heizen, kühlen, entfeuchten oder andere Verbraucher sind strikt verboten und waren auch bis dato nie erlaubt.  Solche Verbräuche werden ab jetzt sofort erkannt, die gesamte Reihe schaltet sich automatisch ab, der Verursacher wird ermittelt und muss bei Vorsatz seinen Platz räumen.
Achten Sie darauf, dass alle Verbraucher außer dem Ladegerät abgeschaltet sind, dann haben Sie minimalen Verbrauch und minimales Risiko, dass eine Störung verursacht wird.
Mehrfachsteckdosen sind ebenfalls verboten und werden entfernt!
 
Die Kosten für die Beseitigung von Störungen durch defekte Kabel oder Wasser in den Steckern, sowie Messungen und Ermittlungen zu erhöhtem Stromverbrauch, müssen zukünftig dem Verursacher in Rechnung gestellt werden, derzeit 150 Euro pro Einsatz pauschal.
 
Wir weisen auch nochmal explizit darauf hin, dass weder elektrische noch Gas Heizungen im Park erlaubt sind!! Wer heizen will muss dies außerhalb des Solarparks tun!  BRANDGEFAHR!
 
Wer bei den Kontrollen ohne Anmeldung Strom zieht wird abgemahnt und bei Vorsatz bzw spätestens beim 2. Vorfall wird der Platz fristlos gekündigt.
    Dietmannsried, 02.01.2024
 
Sehr geehrte Mieter des Solarpark Dietmannsried,
 
hiermit informieren wir Sie über die neue Regelung zur Strombenutzung im Wohnwagenpark.
Die Preise und die Regelung mussten angepasst werden. Einerseits liegt das an den enorm gestiegenen Strompreisen, andererseits können wir den Verbrauch durch ein neu installiertes Messsystem nun genau nachverfolgen und dieser ist viel höher als erwartet.
So mussten wir feststellen, dass es Mieter gibt, die widerrechtlich elektrisch den Wohnwagen heizen, den Kühlschrank laufen lassen oder andere hohe Stromverbraucher betreiben. Es gibt leider auch Mieter die den Strom nutzen, obwohl Sie nie nachvollziehbar bezahlt haben.
Die Kontrollen, Überwachungen und der Verwaltungsaufwand verursachen zusätzlich hohe Kosten.
 
Das neue Konzept sieht wie folgt aus:
 
Wir werden im Januar letztmals die Kassen leeren, danach werden diese demontiert.
 
Mieter können bei uns in der Verwaltung einen Vertrag über die Dauerstromnutzung für die Batterieerhaltungsladung abschließen zum Tarif von 96 EUR pro Jahr, fällig zum 1.1. des Jahres.
(20W Leistung bei 50 Cent/kWh ergibt 88 EUR pro Jahr zzgl der Verwaltungsgebühren)
 
Moderne Wohnmobile verbrauchen viel mehr Strom. (circa 100 Watt entspricht 444 Euro im Jahr)  
Bei den Fahrzeugen, die dauerhaft Leistungen über 25 W beziehen, müssen wir Sondervereinbarungen treffen. Sprechen Sie uns bitte vor der Strombenutzung an.
Wir werden bei Auffälligkeiten hierfür temporär Zähler einbauen.
 
Für Kurzzeit Bezug können Sie Stromgutscheine in unserer Verwaltung erhalten, welche vor Benutzung am Pfeiler sichtbar anzubringen sind. Diese Scheine berechtigen zur Stromentnahme für 1 Woche für Ladegeräte bis 100 W erhältlich zum Preis von 20 EUR.
 
Es handelt sich dabei um eine Testphase bis klar ist, ob die Einnahmen unsere Stromausgaben decken werden. Wir behalten uns vor, die Preise anzupassen, sollten die Kosten nicht gedeckt sein.
 
Achtung!!
Heizen, kühlen, entfeuchten oder andere Verbraucher sind strikt verboten und waren auch bis dato nie erlaubt.  Solche Verbräuche werden ab jetzt sofort erkannt, die gesamte Reihe schaltet sich automatisch ab, der Verursacher wird ermittelt und muss bei Vorsatz seinen Platz räumen.
Achten Sie darauf, dass alle Verbraucher außer dem Ladegerät abgeschaltet sind, dann haben Sie minimalen Verbrauch und minimales Risiko, dass eine Störung verursacht wird.
Mehrfachsteckdosen sind ebenfalls verboten und werden entfernt!
 
Die Kosten für die Beseitigung von Störungen durch defekte Kabel oder Wasser in den Steckern, sowie Messungen und Ermittlungen zu erhöhtem Stromverbrauch, müssen zukünftig dem Verursacher in Rechnung gestellt werden, derzeit 150 Euro pro Einsatz pauschal.
 
Wir weisen auch nochmal explizit darauf hin, dass weder elektrische noch Gas Heizungen im Park erlaubt sind!! Wer heizen will muss dies außerhalb des Solarparks tun!  BRANDGEFAHR!
 
Wer bei den Kontrollen ohne Anmeldung Strom zieht wird abgemahnt und bei Vorsatz bzw spätestens beim 2. Vorfall wird der Platz fristlos gekündigt.

Hausordnung Sonnenhof Dietmannsried und Solarpark Dietmannsried


Version 1.0  - Januar 2024
 

Verkehr:

  1. Es gelten die allgemeinen Regeln der STVO. Maximal 5 km/h, rechts vor links

  2. Die maximale Durchfahrtshöhe beträgt 3,40 Meter

  3. Es gibt 2 Tore pro Park, bei Defekt bitte das verbleibende Tor nutzen, und den Defekt umgehend beim Vermieter melden

  4. Maximal ein Fahrzeug darf durch das Tor fahren, kein Hinterherfahren

  5. Die Tore schließen automatisch. beim Herunterlaufen eines Tores darf nicht eingefahren werden
     

Winter:

  1. Bei Sturm, Schnee und Tauwetter mit Schnee auf den Modulen ist das Betreten gefährlich, es können jederzeit Lawinen abgehen!

  2. Es wird nicht geräumt und gestreut, Betreten auf eigene Gefahr. Wir versuchen trotzdem relativ zeitnah eine Spur pro Gasse zu räumen. Sollten Sie bei Schneefall fahren müssen, können Sie mit einigen Tagen Vorlauf bei uns oder Firma Wörfel (Tel 08374 5861203) nach einem Räumdienst auf Ihre Kosten anfragen.
     

Strom:

  1. Strombezug für die Batterieladung ist nur nach Anmeldung in der Verwaltung möglich. Die Stromkassen wurden abgeschafft, eine Ladung ist nur nach Anmeldung möglich.

  2. Der Betrieb von Klimaanlagen, Heizungen, Kühlungen, Kühlschränken oder Entfeuchter sind nicht erlaubt, auch wenn Strombezug angemeldet wurde.

  3. Wir kontrollieren regelmäßig, wer am Stromnetz angeschlossen ist

  4. Wir überwachen kontinuierlich die Leistung und den Verbrauch

  5. Batterien wenn möglich abklemmen, dann müssen sie auch nicht ständig geladen werden.

  6. Schalten Sie alle Verbraucher aus. Was aus ist verursacht keine Störung und keinen Brand.

  7. Verwenden Sie keine Tischsteckdosen und vor allem nicht in die Blechrinne legen.

  8. Kabeltrommeln bitte aufstellen, niemals hinlegen, läuft sonst eventuell voll Wasser.

  9. Sollte ein Fehler an Ihren Geräten/Verlängerungen zu einem Stromausfall führen, wird Ihnen der Einsatz dafür in Rechnung gestellt.
     

Allgemein:

  1. Müll muss selbst entsorgt werden, der Platz ist stets in einem Ordentlichen Zustand zu halten

  2. Es dürfen in den Hallen nur Fahrzeuge gelagert werden, die Anmeldung der/des Kennzeichens ist Pflicht

  3. Gasflaschen dürfen nicht im Park verbleiben und müssen ausgebaut werden. Das ist eine Auflage der Feuerwehr!

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